Problemstoffsammlung
Ausgediente Fieberthermometer, Batterien oder Lacke: Giftige und gefährliche Abfälle lauern fast überall. Achtlos weggeworfen sind sie nicht nur für die Umwelt schädlich, sondern auch Gesundheit der Menschen und den Lebensraum von Tieren und Pflanzen.
mobile Problemstoffsammlung MA48
Ob im Haushalt, im Garten oder im Büro – Problemstoffe haben weder im Mistkübel noch im Abfluss oder im WC etwas verloren.
Deshalb ist ein getrenntes, sorgfältiges Sammeln sehr wichtig. Zu beachten ist weiters, dass giftige Substanzen zu Hause in jedem Fall außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden müssen. Manche Problemstoffe wie Autobatterien, Konsumbatterien oder Leuchtstoffröhren werden beim Handel zurückgenommen. Dieser ist nach dem Abfallwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet. Apotheken nehmen Altmedikamente zurück. Alle anderen Problemstoffe sollten zu den Problemstoffsammelstellen oder Mistplätzen gebracht werden.
Was wird angenommen:
- Altmedikamente ohne Schachteln
- Batterien: Gerätebatterien, Knopfzellen und Akkus (bis zu 5 kg)
- Fahrzeugbatterien von PKWs (1 Stück)
- Injektionsspritzen und Nadeln aus Privathaushalten werden nur in durchstichsicherer Verpackung angenommen
- Altspeiseöle und –fette unbegrenzt (über 10 Liter nur auf Mistplätzen)
- Altmineralöle wie Motor-, Getriebeöle und Schmierfette sowie alle mit diesen Stoffen verunreinigten Gebinde bis fünf Liter, Putzlappen und Filter
- Säuren, Laugen
- Toner und Druckerpatronen
- CDs und DVDs ohne Hüllen
- Fotochemikalien wie Entwickler-, Fixier- und Stoppbänder (unvermischt) bis fünf Liter
- Röntgenbilder, Filmmaterial (möglichst unvermischt)
- Fleckputz- und Reinigungsmittel, Spraydosen (auch leere)
- Farben, Lacke, Verdünnungs-, Reinigungs- und Holzschutzmittel, Chemiekästen, Kleber, Emailfarben, Unkrautvertilgungsmittel, Düngemittel sowie alle mit diesen Stoffen verunreinigten Gebinde
- Metallisches Quecksilber (in Haushaltsmengen), Fieberthermometer, Quecksilberschalter
- Gasentladungslampen wie Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen
- Elektrokleingeräte (bis maximal 50 cm Kantenlänge) wie Föhn, Mixer, Bügeleisen, Taschenrechner, Handies etc.
- Bildschirmgeräte (bis maximal 50 cm Kantenlänge): Abgabe nur bei den Mistplätzen und mobilen Problemstoffsammelstellen, nicht bei den stationären Problemstoffsammelstellen auf den Märkten
- Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe (wenn möglich mit Verpackung)