Die Geräte-Retter-Prämie

Schenken Sie Ihren Geräten ein zweites Leben! Mit der Geräte-Retter-Prämie sparen und geleichzeitig was fürs Klima tun. Die aktuelle Förderung ist der Nachfolger des Reparaturbonus'. Die Förderkriterien wurden angepasst, die Gerätekategorien reduziert und die maximale Förderhöhe je Bon mit 130 Euro begrenzt. Der bereits bekannte Ablauf bleibt grundsätzlich gleich.

Prämie österreichweit einlösen

Die Prämie für Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten kann österreichweit bei allen Betrieben eingelöst werden, die sich dieser Aktion angeschlossen haben - auch bei über 50 Betrieben des Wiener Reparaturnetzwerks. Der Arbeitsschwerpunkt dieser Betriebe liegt in der Reparatur und nicht beim Verkauf von Neugeräten. Mit der Geräte-Retter-Prämie kostet die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten um 50 Prozent weniger, bis zu 130 Euro werden zugeschossen. Auch die Kosten für Kostenvoranschläge werden zu 50 Prozent gefördert, hier werden bis zu 30 Euro aus dem Fördertopf finanziert.

Reparieren schützt das Klima

Dass Reparaturen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, zeigt eine Analyse des European Environmental Bureau - EEB: Die Verlängerung der Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones in der EU um nur ein Jahr würde jährlich rund 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) einsparen. Das ist dieselbe Menge CO2, die rund 2 Millionen weniger Autos auf den Straßen einsparen würden!

Welche Reparaturen gefördert werden

Gefördert werden die Reparatur und der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräten. Das umfasst Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke, Elektrokleingeräte wie Kaffemaschinen oder Mixer, aber auch Lampen, Nähmaschinen Elektro-Werkzeuge, Computer, Laptops, Bildschirme, Bürokleingeräte, Hi-Fi- und TV-Geräte. Nicht mehr gefördert werden (im Gegensatz zum Vorgängermodell Reparaturbonus): E-Bikes, Fahrräder, Smartphones und Handys, sowie Luxus-, Wellness- oder reine Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel, Fußsprudelbäder oder Karaokeanlagen.

Welche Geräte genau von der Förderung umfasst sind, kann der Geräteliste auf der Website der Geräte-Retter-Prämie entnommen werden.


Alle Betriebe in ganz Österreich, bei denen die Prämie gültig ist, sind auf www.geräte-retter-prämie.at zu finden.