Welttag für weniger Lebensmittelabfall
Anlässlich des Welttags gegen Lebensmittelverschwendung am 29. September zeigt die Initiative „United Against Waste“ mit Unterstützung der Stadt Wien, wie mit gezielten Maßnahmen in der Gemeinschaftsverpflegung durch verbesserte (Menü-)Planung, Optimierung von Bestellprozessen oder die Einbindung von Mitarbeiter:innen und Gästen enorme Mengen an Lebensmitteln vor der Tonne gerettet werden können.
29. September: Welttag gegen Lebensmittelverschwendung
Auch 2024 gab es eine Aktionswoche "Nix übrig für Verschwendung"
Der Auftakt wurde bereits am 18. September 2024 beim Informations- und Austauschevent in Wien gefeiert, während den krönenden Abschluss der von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene Internationale Tag gegen Lebensmittelverschwendung am 29. September bildete. Mit Unterstützung des Klimaministeriums, den teilnehmenden Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und der Stadt Wien und zusammen mit Großküchenpartnern sowie Betrieben aus Hotellerie und Gastronomie machte United Against Waste Österreich auch heuer unter dem Motto „Nix übrig für Verschwendung“ eine Woche lang gezielt auf das Thema Lebensmittelabfallvermeidung aufmerksam. Im Rahmen einer Informationskampagne (z.B. über Plakate, Aufsteller, Postkarten, Sticker & Getränkeuntersetzer) wurden Mitarbeiter*innen und Gäste informiert, wie sie zur Lebensmittelabfallvermeidung beitragen können. Über Medienarbeit, zwei Gewinnspiele und Online-Botschaften wurde der Aufruf auch in den (sozialen) Medien verbreitet. Mehr dazu finden Sie unter United Aainst Waste: nixübrig
Wir haben nix übrig für Verschwendung
Über United Against Waste
United Against Waste ist eine Initiative zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in der Außer-Haus-Verpflegung und wird von einem breiten Partnernetzwerk aus Wirtschaft, Bund, Ländern,
NGOs und Wissenschaft getragen. Die Aktion „Nix übrig für Verschwendung“ wird durch eine Finanzierung des Bundesministeriums für Klimaschutz und den teilnehmenden Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien ermöglicht.