Aufwärmen von Lebensmitteln
Populäre Ernährungsmythen verunsichern: So heißt es oft, dass man Erdäpfel-, Pilz- und Spinatreste am nächsten Tag nicht mehr essen darf.
Ein Teller mit Suppe.
Spinat aufwärmen ist erlaubt
Diese Mythen stammen noch aus Großmutters Zeiten und sind heute nur mehr bedingt gültig, denn eine adäquate Kühlmöglichkeit ist nahezu in jedem Haushalt vorhanden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Speisen sofort abgekühlt und vor dem Verzehr kurz, aber stark erhitzt werden.
Gemüse wie Spinat, Mangold und Rote Rübe enthalten relativ hohe Mengen an Nitrat. Nitrat selbst ist ungefährlich, kann jedoch während der Lagerung, Zubereitung oder Verdauung in Nitrit umgewandelt werden. Aus Nitrit wiederum können Nitrosamine entstehen, die im Tierversuch Krebs erregend sind. Um die Nitritbildung so gering wie möglich zu halten, sollten die Reste von nitratreichen Gemüsesorten schnell abgekühlt, im Kühlschrank aufbewahrt und spätestens am nächsten Tag erneut erhitzt und verbraucht werden.
Aufwärmen mit Verstand
Reste von Mahlzeiten werden am Besten in kleine Behälter umgefüllt, große Mengen auf mehrere Gefäße aufgeteilt, damit sie schneller abkühlen. Wenn man schon weiß, dass man sie binnen 2 Tagen nicht verzehren wird, ist ein sofortiges Einfrieren empfehlenswert. Wichtig – eine dichte Verpackung verwenden und Inhalt und Datum auf der Verpackung vermerken.
Manchmal werden Speisen im Kühlschrank über Tage hinweg stehen gelassen oder schlicht weg vergessen: Betrachten Sie diese mit einem sehr kritischen Auge! Sobald das Gericht anders riecht als üblich, eine andere Farbe zeigt oder sich die Konsistenz verändert hat – bitte gleich entsorgen. Denn eine Lebensmittelvergiftung ist nicht nur unangenehm, sie kann auch gefährlich werden.