Küchenabfallzerkleinerer - in Österreich verboten
Die zerkleinerten Bio-Abfälle machen Probleme im Kanal und in der Kläranlage
Verbotsschild für Küchenabfallzerkleinerer
Küchenabfallzerkleinerer werden beim Siphon unter der Abwasch eingebaut: Die Bio-Abfälle werden bei fließenden Wasser werden so lange zerkleinert, bis sie durch den Abfluss weggespült werden können. Küchenabfallzerkleinerer sind elektrische Geräte und verbrauchen daher Strom. Küchenabfallzerkleinerer sind auch unter dem Begriff Insinkerator und der Abkürzung KAZ bekannt.
Essen und Speisereste gehören nicht in den Abfluss
Lebensmittelabfälle in der Küchenabwasch oder in der Toilette können zu Verklebungen und Verstopfungen im Kanal führen und stellen auch ein zusätzliches Nahrungsangebot für Ratten dar. Diese Art der scheinbar billigen Müllentsorgung verursacht also Probleme in der Abwasserentsorgung und-reinigung. Die Kosten für die Behebung der Verstopfungen muss die Allgemeinheit über höhere Kanalbenützungsgebühren finanzieren.
Gesetzliche Grundlagen
- Sofern Biogene Abfälle nicht im unmittelbaren Bereich des Haushaltes verwertet werden, müssen sie für eine getrennte Sammlung bereitgestellt werden. (Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle (BGBl. Nr. 68/1992) - §2).
- Nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) ist die Einleitung von Abfällen in die Kanalisation grundsätzlich verboten. Die Zerkleinerung von Küchenabfällen und die anschließende Entsorgung über das Abwasser stellt somit eine unzulässige Abfallentsorgung dar!
- Gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sind KAZ als Abfallbehandlungsanlage zu sehen und somit bewilligungspflichtig. Der unbewilligte Einsatz ist demnach unzulässig und kann mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.
- Auch Landesgesetze wie das Wiener Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz (§3) verbietet das Einleiten von Küchenabfällen in die Kanalisation.
Weitere Informationen rund um Küchenabfälle in Wien: